Der Datenschutzbeauftragte und seine Funktion

Im Rahmen der EU-Datenschutz­grundverordnung (EU-DSGVO) hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftrage ist NICHT Mitglied des Vorstands und muss auch nicht Vereinsmitglied sein.
Dies sichert ihm die Unabhängigkeit in seiner Rolle.
Der Datenschutzbeauftrage hat die notwendige fachliche Eignung für diese Tätigkeit.
Zu den wesentlichen Aufgaben seiner Arbeit zählen:
– Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
– Beratung der Verantwortlichen
– Sensibilisierung bzgl. datenschutzrechtlicher Belange
– Einhaltung der DSGVO
– Prüfung der Dokumentation der Maßnahmen rund um die Datenerhebung und -verarbeitung

Wenn du als Vereinsmitglied im Verein Probleme im Bereich DSGVO wahrnimmst oder Fragen zu dem Thema hast und dich nicht an den Vorstand wenden möchtest, dann steht dir der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Anfragen an ihn werden vertraulich behandelt.

Harald Rupp

Datenschutzbeauftragter

email: scc_scharmede_dsb@gmx.de